Verleih von Autositzen

Ansprechpartnerin: Johanna Rentel-Dammann, Telefon 0521 78715677
j.rentel-dammann@kinderschutzbund-bielefeld.de

Die richtige Sicherung der Kinder im Auto kann helfen, Unfallfolgen erheblich zu mindern.
Zu der Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr beitzutragen ist ein Anliegen unseres Ortsverbandes. Daher verleihen wir seit 1994 passende Kindersitze je nach Altersstufe, Größe und Gewicht.

Kindersitz und Gurt – notwendige Sicherung

Die Straßenverkehrsordnung schreibt eine generelle Sicherungspflicht von Kindern in Kraftfahrzeugen vor: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder genutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind...“ ( § 21, Absatz 1 a STV0). Bei Nichtbeachtung wird ein Bußgeld in Höhe von 40,- Euro erhoben sowie ein Punkt im Flensburger Zentralregister zugeteilt.

Seit dem 08. April 2008 gilt: Alle Kindersitze mit den Prüfnormen 44/03 und 44/04 auf dem Etikett können künftig genutzt werden. Sitze mit den alten Prüfnormen 44/01 und 44/02 oder gänzlich ohne Norm verlieren ihre Zulassung.

Verleihkonditionen

  • Die Ausleihe und Rückgabe der Kindersitze erfolgt nach telefonischer Absprache.
  • Eltern können aus unterschiedlichen Systemen wählen. Wichtig ist es, die richtige Gewichtsklasse, die Einbaurichtung und die Gurtführung zu beachten.
  • Die Sitze können bis zu maximal 8 Wochen ausgeliehen werden.
  • Für die Ausleihe wird eine Kaution in Höhe von 50 Euro erhoben.
  • Wir freuen uns über eine Spende!